Startgebühren
Anmeldung ab 04.11.2024 | Anmeldung ab 01.01.2025 | Anmeldung ab 01.03.2025 |
Nachmeldegebühr ab 21.06.2025 zzgl. |
|
Bambinis | 25 € | 25 € | 30 € | 15 € |
Schüler / Jugend B | 34 € | 40 € | 45 € | 15 € |
Challenge-Sprint (Jugend A)
|
65 € | 65 € | 70 € | 15 € |
Challenge-Sprint (Einzel) |
65 € | 75 € | 80 € | 15 € |
Challenge Sprint (Staffel) | 135 € / pro Staffel | 140 € / pro Staffel | 150 € / pro Staffel | 15 € |
Fitness-Triathlon | 50 € | 55 € | 60 € | 15 € |
Family and Friends (Staffel) | 95 € / pro Staffel | 95 € / pro Staffel | 100 € / pro Staffel | 15 € |
Zahlung / Überweisung
Sie haben die Möglichkeit uns bei der Onlineanmeldung den Auftrag zum Einzug der Startgebühr zu erteilen.
Zur Überweisung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Verwendungszweck: Startgeld JCR 2025 / (Name derTeilnehmerin /des Teilnehmers)
Anfallende Bankgebühren müssen von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer selbst getragen werden. Bei Auslandsüberweisungen bitte unbedingt eine Fotokopie des Überweisungsbeleges mitbringen. Bei Überweisungen durch Dritte, muss der Name der Teilnehmerin/dem Teilnehmer unbedingt auf dem Überweisungsbeleg angegeben werden.
Abmeldung und Kostenrückerstattung
Abmeldungen müssen schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. Für die Rückerstattung des Startgeldes gelten folgende Bedingungen:
• Abmeldung bis zum 28. Februar 2025 – Startgeld abzüglich 10%
• Abmeldung bis zum 18. April 2025 – Startgeld abzüglich 30%
• Abmeldung nach dem 18. April 2025 – keine Rückerstattung des Startgeldes.
Eine Verschiebung des Starts auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Eventuelle Bankspesen gehen zulasten des Teilnehmers. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringer oder gar kein Schaden durch die Abmeldung entstanden ist.
Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in Durchführung der Veranstaltung vornehmen oder diese ganz absagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Erstattung des vollen Startgeldes setzt voraus, dass der vollständige Ausfall der Veranstaltung in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fällt. Muss die Veranstaltung wegen höhere Gewalt ausfallen oder hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung sonst nicht zu vertreten, wird das Startgeld unter Anrechnung der Aufwendung des Veranstalters erstattet.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand des Veranstalters geringer ist.
Challenge-forAll und Junior-Challenge 2025 finden am 05. und 06. Juli statt.
Der DATEV Challenge Roth findet am 06. Juli 2025 statt.
zur Veranstaltung 2025 - hier registrieren